Freudenberg ist eine badische Stadt am Main, zwischen Frankfurt am Main und Würzburg im Nordosten von Baden-Württemberg. Zu Freudenberg gehören die ehemals selbstständigen Gemeinden Boxtal, Ebenheid, Rauenberg und Wessental. Zur ehemaligen Gemeinde Boxtal gehören das Dorf Boxtal, das Gehöft Tremhof und der Wohnplatz Sägmühlen. Zur ehemaligen Gemeinde Ebenheid gehört das Dorf Ebenheid. Zur Stadt Freudenberg in den Grenzen vom 31. Dezember 1971 gehören die Stadt Freudenberg sowie die in in Freudenberg aufgegangene Ortschafte Laukenhof und die abgegangenen Ortschaften Lullenseit, Räuberschlößchen und Teufelsburg. Zur ehemaligen Gemeinde Rauenberg gehören das Dorf Rauenberg und Gehöft und das Haus Dürrhof mit Forst- und Waldhaus sowie die in Rauenberg aufgegangene Ortschaft Schafhof (auch Winden) und die abgegangene Ortschaft Glappenhausen. Zur ehemaligen Gemeinde Wessental gehören das Dorf Wessental und die Häuser Antonius (Antons)-mühle und Blankenmühle.
1159 wird Freudenberg als Lüllenseit erstmals urkundlich erwähnt. Zwischen 1160 und 1200 erbaut das Fürstbistum Würzburg, zu dem der Ort gehört, die Burg Frouwedenberch, deren Name sich auf die Siedlung überträgt. Im Jahre 1287 wird Freudenberg erstmals in einer Urkunde als Stadt (castrum et civitas = Burg und Stadt) bezeichnet. Am 9. September 1295 bestätigt der der Würzburger Fürstbischof den Grafen von Wertheim die Belehnung mit Burg und Stadt. Kaiser Ludwig der Bayer verleiht 1333 das Gelnhäuser Stadtrecht an Wertheim. Damit ist das Recht verbunden, einen Wochenmarkt abzuhalten und die niedere Gerichtsbarkeit selbst durchzuführen. 1362 wird der Stadt durch Kaiser Karl IV. auch das Zollrecht verliehen. Vierzehn Jahre später erhält die Stadt vom Kaiser auch die Hochgerichtsbarkeit. Kirchlich gehört Freudenberg zu jener Zeit zum Bistum Mainz, weltlich jedoch zum Hochstift Würzburg. Die Stadt wird 1423 zum Sitz des Amtes Freudenberg, das neben der Stadt selbst auch Ebenheid, Boxtal und zwei Höfe umfasst. Nach dem Tod des letzten Wertheimer Grafen 1556 fällt das Lehen an das Fürstbistum Würzburg zurück. Nachdem zunächst die Grafen von Stolberg beliehen werden, gehen Stadt und Burg 1581 an die Herrschaft Löwenstein-Wertheim. Um die Wende zum 17. Jahrhundert trifft die Hexenverfolgung auch Freudenberg: 150 Bewohner der Stadt werden bis 1632 als Hexen und Hexer verbrannt. 1612 fällt die Stadt erneut an das Fürstbistum Würzburg zurück.
Im Rahmen der Mediatisierung kommt Freudenberg 1803 an das Fürstentum Löwenstein-Wertheim-Freudenberg. Aber bereits 1806 wird die Stadt mit der Rheinbundakte badisch. Zunächst noch dem standesherrlichen Amt Löwenstein-Wertheim-Freudenberg zugehörig, kommt die Stadt mit dessen Auflösung 1813 zum Amt Wertheim, mit dem es 1938 im Landkreis Tauberbischofsheim aufgeht. Die Kreisreform 1973 führt schließlich zur Zugehörigkeit zum neuen Tauberkreis, der seit 1974 Main-Tauber-Kreis heißt. 1935 verliert Freudenberg das Stadtrecht, das dem Ort erst 1956 wieder verliehen wird. Die in Freudenberg 1525 eingeführte Reformation kann sich bis 1612 halten, als die Stadt an das Fürstbistum Würzburg zurückfällt. Im Dreißigjährigen Krieg wird die Stadt von 1631 bis 1633 noch einmal für zwei Jahre evangelisch. 1654 fällt die Stadt auch kirchlich vom Bistum Mainz an das Bistum Würzburg, zu dem es weltlich schon viele Jahrhunderte gehörte. Nach kurzer Zugehörigkeit (seit 1821) zum Bistum Speyer gehören die römisch-katholischen Christen der Stadt seit 1827 zum Erzbistum Freiburg. Eingemeindungen
Boxtal Ebenheid Rauenberg Man kann annehmen, dass sowohl Hof Winden als auch seine Gemarkung (Winnenstrasse,Winnengrund) mit den anderen Höfen vereint wurde und unter dem Namen Ruhenberg (d.h. Dichtbewaldet) am 3. Januar 1379 erstmals urkundlich erwähnt wird. Der Deutsche Orden vergibt das Dorf 1379 als Lehen an Eberhard Rüdt von Collenberg. Im 15. Jahrhundert übernimmt Kurmainz die Herrschaft über Rauenberg, es wird aber weiterhin von den Rüdt als Lehen verwaltet. Auch als Rauenberg seit 15./16. Jahrhundert ein eigenes Gericht und Schultheißen hat, unterzeichnen die Rüdt noch als Dorfherren. 1576 gehört Rauenberg zum Amt Míltenberg und zählt zwölf Haushaltungen. 1635 zieht Kurmainz das Lehen ein, da die Rüdt im Mannesstamm erloschen, und Rauenberg wurde dem Oberamt Miltenberg, ab 1803 dem Amt Freudenberg unterstellt. 1813 wird das Amt Freudenberg aufgelöst und dem Oberamt Wertheim unterstellt, und somit Rauenberg erstmals badisch. 1925 wird der Dürrhof eingemeindet. 1936 wird Rauenberg dem Landkreis Tauberbischofsheim zugeteilt. 1972 verlor Rauenberg seine Eigenständigkeit und wurde mit der Stadt Freudenberg vereinigt. Wessental Städtepartnerschaften Wappen
Freudenberg liegt an der Nibelungenstraße, die an vielen Sehenswürdigkeiten vorbei führt. Der Burgschauspielverein spielt seit 1987 in jedem ungeraden Jahr weithin beachtetes Freilichttheater auf der Freudenburg. Bauwerke Freudenberg ist durch die Maintalbahn (Aschaffenburg - Wertheim) an das überregionale Schienennetz angebunden, wobei sich der gleichnamige Haltepunkt jenseits des die Landesgrenze bildenden Mains in Bayern im Ortsteil Kirschfurt der Gemeinde Collenberg befindet. In Freudenberg gibt es die Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Freudenberg, die Eichwald-Grundschule in Rauenberg sowie eine Städtische Musikschule. Ansässige Unternehmen Hochstift Würzburg war die Bezeichnung für das von den Bischöfen von Würzburg in ihrer Eigenschaft als Reichsfürsten beherrschte Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Das Würzburger Bistum wurde 741 von Bonifatius gestiftet, der erste Bischof war St. Burkard. Die Bischöfe erwarben im 10. und 11. Jahrhundert die meisten Grafschaften innerhalb ihres Sprengels und die Gerichtsbarkeit über alle Hintersassen. 1168 wurde den Bischöfen von Kaiser Friedrich I. die Güldene Freiheit verliehen, wodurch das Hochstift nach österreichischem Vorbild zum Herzogtum aufstieg. Später nannten sich die Bischöfe außerdem mit zweifelhafter Berechtigung Herzöge in Franken. Eine rechtswirksame, formelle Verleihung ist nicht nachgewiesen. Der allgemeine Gebrauch des Titels Herzog von Franken wurde erst im 15. Jahrhundert üblich. Im 13. und 14. Jahrhundert kam es wiederholt zu Streitigkeiten mit den Städten des Stifts, vornehmlich mit Würzburg selbst, so unter Hermann I. von Lobdeburg (1225–1254) und Gerhard von Schwarzburg (1372–1400)). Albrecht II. von Hohenlohe (1345–1372) erwarb 1354 die Burggrafschaft Würzburg, welche bisher die Grafen von Henneberg besessen hatten. Die Regierungszeit des Bischofs Melchior Zobel von Giebelstadt (1544–1558) ist durch die Grumbachschen Händel bekannt. Julius Echter von Mespelbrunn (1573–1617) führte die Gegenreformation im Hochstift Würzburg durch und gründete 1579 das Julius-Spital sowie 1582 die Universität Würzburg. Auch wurden die Hexenprozesse wieder aufgenommen, die unter Philipp Adolf von Ehrenberg (1622–1631) ihren Höhenpunkt fanden. Als Mitglied in der katholischen Liga hatte das Bistum im Dreißigjährigen Krieg stark zu leiden. Der schwedische Kanzler Axel Oxenstierna übertrug am 20. Juni 1633 dem Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar die Bistümer Würzburg und Bamberg als Herzogtum Franken, der sich jedoch nach der Niederlage bei Nördlingen nicht darin behaupten konnte. Bischof Franz von Hatzfeld (1631–1642) verwaltete, wie mehrere seiner Nachfolger, zugleich das Bistum Bamberg. Unter der Regierung des Bischofs Franz Ludwig von Erthal (1779–1795) erlebte das Hochstift eine letzte Blüte. Georg Karl von Fechenbach war der letzte der Würzburger Fürstbischöfe. 1803 wurde das Hochstift durch den Reichsdeputationshauptschluss säkularisiert und zum größten Teil dem Kurfürstentum Bayern zugeschlagen. (Etwa 826 km² wurden anderen Fürsten zugewiesen.) Der Fürstbischof erhielt eine jährliche Pension von 60.000 Gulden und überdies 30.000 Gulden als Koadjutor des Bistums Bamberg. Bayern trat im Frieden von Preßburg gegen Entschädigung das Fürstentum Würzburg 1805 an Ferdinand, den ehemaligen Großherzog von Toskana ab, der das ihm 1803 zur Entschädigung überlassene Kurfürstentum Salzburg an Österreich übertrug, wogegen nun Würzburg zum Kurfürstentum erhoben wurde. Am 25. September 1806, nach dem Ende Heiligen Römischen Reichs, trat der Kurfürst dem Rheinbund bei und nahm nun den Titel Großherzog von Würzburg an. Nach der Auflösung des Rheinbundes endete auch das Großherzogtum Würzburg. Durch Beschluss des Wiener Kongresses (1814) erhielt der Großherzog seinen Erbstaat Toskana, Würzburg aber fiel größtenteils an Bayern zurück. Der Titel des Bischofs ist: N. N., des Heil. Röm. Reichs Fürst und Bischof zu Würzburg, Herzog zu Ostfranken. Das Wappen wegen des Bistums ist ein schräg schwebendes von Roth und Silber quadriertes Fähnlein, an einer goldenen Lanze, im blauen Felde, und wird zuerst unter Bischof Johann III. geführt; wegen des Herzogtums Franken ein von Rot und Silber quer gestreiftes Quartier, mit drei weißen Spitzen im roten Felde. Hinter dem Wappenschild ragen ein Bischofsstab und ein Schwert hervor. Die Bischöfe liessen sich auf Prozessionen ein blankes Schwert vortragen. Papst Benedikt XIV hatte ihnen 1752 das Tragen des erzbischöflichen Palliums und Kreuzes bewilligt; sonst waren sie aber Suffraganten der Mainzer Erzbischöfe. Dem Bischof war seit dem Hochmittelalter die Vergabe von vier Erbämtern gestattet, die vor allem bei der Inthronisation des Bischofs praktische Bedeutung hatten, sonst aber nur Ehrentitel des beliehenen Adels waren.
Auf dem Reichstag hatte ein Fürst und Bischof zu Würzburg im Reichsfürstenrat auf der geistlichen Bank die fünfte Stelle; beim fränkischen Kreise aber hat er wegen des Bistums die erste Stimme. Sein Reichsmatrikularanschlag hat zuletzt 850 Fl. betragen, worunter schon der Anschlag der Herrschaft Reigelsberg und der Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld enthalten ist. Der würzburgische Beitrag zum Kaiserlichen und Reichs-Kammergericht war zuletzt festgesetzt auf 826 Reichstaler je Kammerziel (= zweimal im Jahr). Der Bischof wurde gewählt vom Domkapitel, das aus 24 Kapitularherren und 30 Domicellaren bestand. Es verfügte über eigene Einkünfte und hatte bestimmte Kontrollfunktionen über die Amtsführung des Bischofs, aber kein generelles Haushaltsrecht. Würzburg war eines der Fürstbistümer, in denen das Domkapitel dem Druck des Hochadels standhielt und statt eines nachgeborenen Prinzen aus einem der hochfürstlichen Häuser stets nur Mitglieder aus einheimischen, gräflichen und ritterschaftlichen Geschlechtern wählte. Die obersten Behörden des Fürstbistums waren im Stil der Zeit kollegial eingerichtet: zu den "bischöflichen hohen Collegia" zählten
Gegen Entscheidungen des Vicariats und des Consistoriums wurde an den Erzbischof zu Mainz oder an die päpstliche Nuntiatur appelliert.
Für die zentrale Verwaltung der Güter und Einkünfte des Stifts war die fürstliche Hofkammer zuständig. Der Hofkriegsrat sorgte für die Ausrüstung und Ausbildung der fünf würzburgischen Regimenter zu Fuß und zu Pferde, sowie für die Instandhaltung der Verteidigungsanlagen; ihm oblag auch die Überwachung der würzburger Stück-Gießerei (Stück = Kanone), also der Rüstungsbetriebe. Die der fürstlichen Verwaltung unterstehenden 33 Städte, 16 Marktflecken und ca. 700 andere Ortschaften waren - soweit sie dem Fürstbischof unmittelbar zuständig waren - auf 57 untere Verwaltungseinheiten verteilt. Unter den „höheren Dicasterien“ gab es neben der Hauptstadt Würzburg die Bezirke von 23 Ober- und Centämtern, 18 Centämtern, 3 Oberämtern, 6 Ämtern, 4 Kellereien, 1 Kloster- und Propst-Amt, sowie einem Kondominatsamt (Remlingen). Der mittelbaren Landeshoheit unterworfen waren außerdem die Besitzungen der Dompropstei, des Domkapitels, des Julius-Spitals und anderer Körperschaften, namentlich mehrerer Klöster. Die (1790) etwa 230000 Untertanen des Bischofs waren vorwiegend römisch-katholisch; Zum bischöflich-würzburgischen Kirchsprengel gehörten 16 Landdechaneien, nämlich Arnstein (19 Pfarreien), Buchheim (unter Landeshoheit von Mainz, 17), Bühlerthan (8), Dettelbach (27), Ebern (17), Iphofen (13), Gerolzhofen (27), Karlstadt (geteilt in einen oberen und unteren Distrikt mit zusammen 32 Pfarreien), Krautheim (unter Landeshoheit von Mainz, 12), Mellerichstadt (36), Mergentheim (zum Hoch- und Deutschmeisterthum gehörig, 23), Mosbach, (unter kurpfälzischer Landeshoheit, 9), Münnerstadt (34), Neckarsulm (auch im Meisterthum Mergentheim, 13), Ochsenfurt (26), Schlüsselfeld (11) und 19 Prälaturen, außerdem noch 3 adeliche Stifter. Daneben gab es aber im Bistum auch 25 evangelisch-lutherische Pfarreien und verschiedene reformierte Gemeinden, die es unter dem Krummstab nicht leicht hatten und von Zeit zu Zeit seit der Mitte des 17. Jahrhunderts beim Reichstag Klage über Ungerechtigkeiten und Bedrückungen führten. Im 16. Jahrhundert war die Reformation weit verbreitet, doch vor allem während der Regierung von Julius Echter von Mespelbrunn wurde die Gegenreformation, oft mit Zwang und Gewalt, durchgeführt. |
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