ANZEIGE 

 ANZEIGE

Die Gemeinde Büsingen am Hochrhein gehört zum Landkreis Konstanz im Land Baden-Württemberg, ist jedoch gänzlich von den Schweizer Kantonen Schaffhausen sowie, südlich des Rheins, von Zürich und Thurgau umgeben.

Büsingen ist die einzige Exklave Deutschlands und ist eine Schweizer Enklave.

Die ältesten archäologischen Funde, die auf menschliche Aktivitäten im Raum Büsingen schließen lassen, stammen aus der Bronzezeit und der späten Hallstattzeit. Gegen Ende der Römerzeit wurde der Limes von Basel bis zum Bodensee auch in der Nähe von Büsingen errichtet. Nachdem diese Grenzbefestigung von den Alemannen überwunden worden war, ließen sich vermutlich die ersten am Rheinufer nieder und nannten ihren Ort "Buosinga", was so viel heißt wie "die Siedlung der Leute des Boso".

1090 wurde Büsingen erstmals schriftlich erwähnt, als es vom Grafen Burkhard von Nellenburg an das Kloster Allerheiligen geschenkt wurde.

ANZEIGE 

 ANZEIGE

Seit 1361 hatten die Herren von Klingenberg, österreichische Lehnsträger, die Ortsherrschaft inne.

1406 wurde Büsingen von den verschuldeten Klingenbergern an den Schaffhauser Rudolf Goldschmid verpfändet. Später, im Jahre 1463 übernahm dann der Bürgermeister Heinrich Barter die Vogtei in Büsingen.

Ab 1465 ging die Landeshoheit über Büsingen offiziell an Österreich über und der Ort gehörte zur österreichischen Landgrafschaft Nellenburg.

Seit 1658 hatte Eberhard Im Thurn die österreichische Lehnsherrschaft inne, die seit 1535 bereits der Schaffhauser Familie gehörte. Eberhard wurde am 10. April 1693 nach religiösen Streitigkeiten von eigenen Familienangehörigen nach Schaffhausen entführt, wo er wenig später von der dortigen Obrigkeit in den Kerker geworfen wurde. Für die österreichische Bezirksregierung in Nellenburg war die Entführung ihres Lehnsträgers Eberhard ein Eingriff in die Landeshoheit Österreichs.

Binnen eines Jahres bekam die ursprünglich örtliche Angelegenheit staatspolitische Dimensionen. 1694 sperrte Österreich die Getreideausfuhr in die Schweiz und drohte Schaffhausen mit hohen Repressalien.Obwohl die Schaffhauser von ihren Eidgenossen zum Einlenken gedrängt wurden, leiteten sie ein Verfahren gegen Eberhard Im Thurn ein, in dem dieser zum Tode verurteilt werden sollte.

Es endete nach einer Abstimmung aber mit knapper Mehrheit nur in lebenslanger Haft im Kerker. Die Schaffhauser gaben erst nach, nachdem am 15. Februar 1697 Österreich den Druck noch einmal verstärkt und Truppen an die Schaffhauser Grenze verlegt hatte.

Aufgrund dieser Entführung verlor Schaffhausen die Pfandschaft über die Reiatdörfer, zu denen Büsingen gehörte, und konnte diese erst 1728 für 221.744 Gulden zurückerlangen. Nur Büsingen wurde von den Österreichern einbehalten, denn es sollte zum Ärgernis der Schaffhauser auf ewig österreichisch bleiben. Als Österreich im Jahr 1770 seine Rechte an den Dörfern Ramsen und Dörflingen an das eidgenössische Zürich verkaufte, wurde Büsingen zu einer Enklave in der Schweizer Eidgenossenschaft.

Trotz aller Versuche der Schaffhauser, Büsingen zurückzuerlangen, wurde es im Pressburger Frieden von 1805 dem Königreich Württemberg zugeschlagen. 1810 ging Büsingen an das Großherzogtum Baden über. Auch auf dem Wiener Kongress 1814/1815, durch den die Grenzen Europas neugeordnet wurden, änderte sich an der Situation nichts und Büsingen gehörte weiterhin zu Baden.

Im Jahr 1835 wurde Büsingen deutsches Zollausschlussgebiet. Im Jahr 1895 schloss die Schweiz mit Büsingen ein Abkommen, damit die Büsinger Bauern ihre Produkte in der Schweiz verkaufen konnten. Dieser Warenaustausch funktionierte sogar während des Ersten Weltkriegs - in beiden Richtungen. 1919 erließ Deutschland gegenüber Büsingen eine Lebensmittelsperre. Von nun an wurde Büsingen wie die Schweizer Gemeinden von der Schweiz aus mit Lebensmitteln versorgt.

Im Jahre 1918 wurde eine Volksabstimmung durchgeführt, in der 96 % der Büsinger Bürger für eine Angliederung ihres Dorfes an die Schweiz stimmten. Dazu kam es aber nicht, weil die Schweiz kein geeignetes Austauschgebiet anbieten konnte. So blieb Büsingen beim Deutschen Reich.

1946 bat das von Frankreich besetzte Büsingen den Schweizer Bundesrat, die Zollgrenze zur Enklave aufzuheben. Am 1. Januar 1947 wurde mit dem Einverständnis der Franzosen diesem Gesuch entsprochen. Seit diesem Datum wird die 17 Kilometer lange Grenze zwischen Büsingen und der Schweiz nicht mehr kontrolliert. Deutschland besaß zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene Regierung. Deshalb wurde dieser Zustand lange Zeit als rechtswidrig bezeichnet.

Die bisher letzte Chance der Büsinger, wieder der Schweiz angegliedert zu werden, bot sich 1956. Damalige Verhandlungen waren vielversprechend, doch völlig überraschend mischte sich der Landkreis Konstanz ein, der auf dem Verbleib von Büsingen bestand, darüberhinaus sogar noch einen verbindenden Korridor zu Deutschland einforderte. Daraufhin brach die Schweiz die Verhandlungen ab.

Am 4. Oktober 1967 trat der neue Büsinger Staatsvertrag in Kraft. Dieser Vertrag legalisierte die 1947 aufgehobene Grenze.

1529 wurde in Büsingen die Reformation eingeführt.

Büsingen bildet mit Gailingen am Hochrhein und Gottmadingen eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.

Büsingen gehört gemäß Art. 3 Abs. 1 ZK nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Da es eine deutsche Exklave ist, aber zum Schweizer Zollgebiet gehört, gibt es einige Sonderregeln und Kuriositäten. Hier sind einige beschrieben:

Büsingen ist die einzige deutsche Gemeinde, in der zumeist mit dem Schweizer Franken bezahlt wird. Bis in die 1980er-Jahre wurde in Büsingen die D-Mark häufig nicht angenommen. Es ging so weit, dass die Büsinger Post für den Verkauf von deutschen Briefmarken nur den Schweizer Franken akzeptierte. Schließlich zwang eine Gesetzesänderung die Büsinger, (auch) die D-Mark (und heute den Euro) als amtliche Währung zu akzeptieren. Doch nach wie vor ist in den Geldbeuteln der Büsinger eher der Schweizer Franken zu finden, nicht zuletzt deshalb, weil die meisten Büsinger Bürger ihren Arbeitslohn in der Schweiz verdienen. Selbst die Gemeindeverwaltung verrechnet Abgaben und Gebühren weiterhin in Franken.

Im Jahr 1967 wurden in einem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sämtliche Kompetenzen der beiden Staaten bezogen auf Büsingen geregelt. Der Staatsvertrag kann online hier nachgelesen werden.

Danach darf die Polizei des Kantons Schaffhausen auf Büsinger Gebiet selbständig Verhaftungen durchführen und die Arrestanten in die Schweiz verbringen. Die Zahl der Schweizer Ordnungshüter, die sich gleichzeitig in Büsingen aufhalten dürfen, ist auf zehn beschränkt, die der deutschen auf drei pro 100 Einwohner. Die Schweizer Polizei hat ihre Kompetenzen in den Bereichen, in denen Schweizer Gesetze (Zoll, Landwirtschaft, Gastgewerbe usw.) gelten. Ansonsten ist die deutsche Polizei zuständig.

Die deutschen Polizisten dürfen sich uniformiert nur auf klar definierten Routen zur Exklave hin bewegen, haben auf Schweizer Boden jedoch alle Amtshandlungen zu unterlassen. Im Gegensatz zu Campione d'Italia, der italienischen Exklave in der Schweiz, wo die italienische Polizei Schweizer Autokennzeichen verwendet, werden deutsche Kennzeichen verwendet.

In Büsingen gilt das Schweizer Zoll- und Wirtschaftsrecht mit einigen wenigen Ausnahmebestimmungen. Die direkten Steuern der Büsinger müssen an den deutschen Fiskus abgeführt werden.

Die Büsinger dürfen im Kanton Schaffhausen, Thurgau und dem größten Teil des Kantons Zürichs ohne zusätzliche Hürden eine Arbeitsstelle annehmen und werden dort den Schweizer Bürgern rechtlich gleichgestellt. Dies gilt auch umgekehrt. Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz am 1. Juni 2004 und der darin vorgesehenen Personenfreizügigkeit ist diese Bestimmung inzwischen obsolet bzw. gilt nur noch für mit Büsinger Bürgern verheiratete Drittausländer.

Büsinger Bauern erhalten Bundessubventionen aus der Schweiz, die höher sind als jene in Deutschland.

Es gibt von Büsingen in die Schweiz und umgekehrt keinen kontrollierten Grenzübergang. Wer von Deutschland her nach Büsingen reist, muss die deutschen und die schweizerischen Zollschranken passieren. Wer von Büsingen nach Deutschland gelangen will, passiert umgekehrt zuerst den schweizerischen und anschließend den deutschen Zoll.

Allerdings sind insbesondere die schweizerischen Zollstationen nur noch von Montag bis Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr (Gailingen-Dörflingen Laag) bzw. gar nicht mehr besetzt (Randegg-Neudörflingen). Beim Export von Waren aus Deutschland nach Büsingen erlaubt die Bestätigung der deutschen Grenzzollstelle auch Büsinger Bürgern die Rückerstattung der deutschen MwSt. Liegt der Warenwert allerdings über der Freigrenze des Schweizer Zolls von derzeit 300 CHF (ca. 188 €), muss die schweizerische MwSt entrichtet werden. Ist der schweizerische Zollposten nicht besetzt, behält der deutsche die Ausfuhrpapiere ein und leitet sie dem Schweizer Zoll weiter.

Büsingen unterhält eine Grundschule, in der Schüler bis zur vierten Klasse unterrichtet werden. Anschließend müssen die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder eine Schweizer oder eine deutsche weiterführende Schule besuchen sollen.

Büsingen besitzt eine deutsche Postagentur. Die Gemeinde hat zwei Postleitzahlen: 78266 Büsingen für Deutschland und 8238 Büsingen (D) für die Schweiz. Briefe aus Büsingen können entweder mit Schweizer oder mit deutschen Briefmarken frankiert werden. Ein Standardbrief von Büsingen in die Schweiz mit der langsameren B-Post unterliegt dem schweizerischen Tarif (85 Rappen), kann aber mit einer deutschen 55-Cent-Marke frankiert werden. Vor der Post befinden sich eine deutsche und eine schweizerische Telefonzelle direkt nebeneinander.

Die einzige Tankstelle Büsingens wirbt damit, die billigste in ganz Deutschland zu sein (ca. 30 Cent billiger als im Landesdurchschnitt). Ihre Benzinpreise sind gleich wie diejenigen schweizerischer Tankstellen in der Nachbarschaft. In Büsingen gelten die schweizerischen indirekten Steuern, neben dem Benzinzoll auch die MwSt von derzeit 2,4% (Bücher, Lebensmittel), 3,6% (Hotels) bzw. 7,6% (Normalsatz). Nachdem die Eidg. Steuerverwaltung jahrelang diese Steuern eingezogen und einbehalten hat, ist es dem ehemaligen Steuerberater und heutigen Bürgermeister Gunnar Lang gelungen, die Rückerstattung der MwSt direkt an die Gemeinde zu erlangen, die dadurch zur reichsten des ganzen Hegau wurde und als einzige Gemeinde in Deutschland keine Grundsteuer erhebt.

Die meisten Büsinger sind Wegpendler (in der Schweiz Grenzgänger genannt) und arbeiten im Raum Schaffhausen, Thurgau oder im Kanton Zürich. Seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz am 1. Juni 2004 hat sich die Bevölkerungsstruktur erheblich verändert. Dank Personenfreizügigkeit nehmen die meist ohnehin in der Schweiz erwerbstätigen Büsinger dort auch ihren Hauptwohnsitz, weil die schweizerische Einkommensteuerbelastung für sie geringer ist, obwohl sie in Büsingen in den Genuss eines nach langen Verhandlungen eingeführten und seither erhöhten Steuerabzugs für die im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet höheren Lebenshaltungskosten kommen. Im Gegenzug ziehen zahlreiche Rentner aus der Schweiz nach Büsingen, wo sie tiefere Einkommensteuern und im Gegensatz zur Schweiz keine Vermögensteuern bezahlen, ohne den Schweizerfranken-Währungsraum zu verlassen. Als Folge hat Büsingen den höchsten Altersdurchschnitt aller Gemeinden der Bundesrepublik.

Büsingen hat aus zolltechnischen Gründen das Kfz-Kennzeichen BÜS, obwohl es zum Landkreis Konstanz gehört und somit eigentlich das Kennzeichen KN führen müsste. Die BÜS-Kennzeichen wurden eingeführt, um den schweizerischen Zollbeamten die Arbeit zu erleichtern. Nur Fahrzeuge mit BÜS-Kennzeichen werden bei der Einreise in die Schweiz wie schweizerische Fahrzeuge behandelt.

Es gibt nur einige hundert BÜS-Kennzeichen, meistens gefolgt vom Buchstaben A, abgesehen von einer Handvoll Wagen mit dem Buchstaben Z (dies sind Fahrzeuge, die unversteuert in die Schweiz eingeführt wurden und nur maximal zwei Jahre in diesem Status fahren dürfen). BÜS ist damit das seltenste Kennzeichen Deutschlands, das derzeit noch vergeben wird.

Kfz-Steuern werden an das Finanzamt Singen (Hohentwiel) bezahlt. Maßgeblich sind aber die Motorfahrzeugsteuern des Kantons Schaffhausen, die z.T. gerade für Dieselfahrzeuge erheblich unter den deutschen Sätzen liegen und nicht von der Abgasnorm abhängen. Dies hat in der Vergangenheit bereits zur Scheinwohnsitznahme von Deutschen mit dem Ziel der Kfz-Steuerersparnis geführt. Die Polizei hat darauf mit Wohnsitzkontrollen reagiert. Die Gemeinde führt ein Register der Mietwohnungen, anhand dessen sie erkennen kann, wieviele Personen eine Wohnung bewohnen.

Auf einem Hügel steht eingebettet in eine gut erhaltene mittelalterliche, von einer Ringmauer umgebene Gebäudegruppe die romanische Bergkirche St. Michael aus dem 11. Jahrhundert.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Büsingen am Hochrhein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Das Foto basiert auf dem Bild "Blick auf Büsingen am Hochrhein" aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons. Diese Bilddatei wurde von ihrem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Diese Datei ist damit gemeinfrei („public domain“). Dies gilt weltweit. Der Urheber des Bildes ist Prekario.