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Kieselbronn ist eine Gemeinde im Enzkreis, Baden-Württemberg, etwa 7 km von der Kreisstadt Pforzheim entfernt.

Kieselbronn liegt auf einem Höhenzug nördlich von Pforzheim.

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Kieselbronn wurde am 6. Januar 1100 erstmals urkundlich erwähnt, als Bischof Johannes I. von Speyer das Dorf der Abtei Sinsheim schenkt. In den folgenden Jahrhunderten wechselten die Herrschaften mehrmals bis Kieselbronn 1810 zum Großherzogtum Baden kam.

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Das Gemeindewappen, „In Rot ein goldener Schwimmfuß“, erscheint schon im 18. Jahrhundert im Siegel der Gemeinde; die Wappenfarben wurden allerdings erst 1907 festgelegt.

Herkunft und Bedeutung des Wappens sind bis heute noch nicht vollständig geklärt.

Partnergemeinden von Kieselbronn sind:
Bernin nahe Grenoble in Frankreich seit 1987 und Heyersdorf in Thüringen seit 1990.

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Die Gemeinde liegt verkehrsgünstig zu Pforzheim. Die Entfernung zum Rathaus Pforzheim beträgt 7 km.

Kieselbronn verfügt über günstige Autobahnanschlüsse zur A 8 Karlsruhe - Stuttgart bei den Anschlussstellen Pforzheim-Nord (2 km) und Pforzheim-Ost (Eutingen 3 km), sowie zu den Bundesstraßen B 10 (Karlsruhe - Stuttgart) und B 294 (Pforzheim - Bretten).

Die Gemeinde hat 6 Bushaltestellen (Dürrner Straße, Rathaus, Pforzheimer Straße, Autohalle, Sonnenbühl / Schauinslandstraße und Eutinger Straße).

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Bahnstationen
Fernverkehr: Pforzheim Hbf und Mühlacker Hbf
Nahverkehr: Pforzheim-Eutingen, Niefern und Mühlacker-Enzberg (Stadtbahn Bietigheim-Bissingen - Pforzheim - Karlsruhe) sowie Ölbronn (Stadtbahn Bretten - Mühlacker)

Ansässige Unternehmen
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* Witzenmann - Speck, Herstellung von Metallschläuchen (z.B. Duschschläuchen)
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Das Land Baden war von 1806 bis 1945 ein deutscher Staat und ist heute ein Landesteil von Baden-Württemberg. Im Mittelalter herrschten hier verschiedene Linien des gleichnamigen Adelsgeschlechts, deren Fürstentümer zwar „Baden“ im Namen führten, jedoch unterschiedliche Regionen umfassten. Das in der Napoleonischen Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts geformte Großherzogtum Baden wurde mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 zum Bundesstaat, dessen Grenzen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestehen blieben.

Von 1947 bis 1952 bestand ebenfalls ein Land „Baden“, das aber nur aus der Südhälfte des historischen Badens bestand. Siehe hierzu Baden (Südbaden). Nordbaden war in dieser Zeit Teil von Württemberg-Baden.

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1952 gingen Südbaden und Württemberg-Baden (Nordbaden) im neu geschaffenen Bundesland Baden-Württemberg auf.

Baden liegt im Südwesten Deutschlands. Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten ist die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckt sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg und Karlsruhe bis zur größten Stadt Mannheim, mit einer Fortsetzung bis an Main und Tauber.

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Es grenzt an das französische (vor Ende des 17. Jhd. im heiligen römischen Reich deutscher Nation und von 1871 bis 1918 im deutschen Reich) Elsass im Westen, an die Schweiz im Süden, die Pfalz im Nordwesten, Hessen und Bayern im Nordosten. Die östliche Grenze nach Württemberg verläuft durch Kraichgau und Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden in der Mitte teilweise nur 30 km breit. Die engste Stelle („Wespentaille“) betrug nur 17,2 km (Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Michelbach bis zum Rhein.

Karlsruhe, die Hauptstadt Badens, war ab 1715 Residenz, zunächst der Markgrafen von Baden-Durlach, dann ab 1771 der vereinigten Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden und später der Großherzöge von Baden, sowie bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Hauptstadt des 1918 gegründeten Freistaats beziehungsweise der Demokratischen Republik Baden.

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Großstädte auf badischem Gebiet sind (von Nord nach Süd): Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim und Freiburg im Breisgau.

Größere Mittelstädte in Baden sind (von Nord nach Süd): Weinheim, Bruchsal, Ettlingen, Rastatt, Baden-Baden, Offenburg, Villingen-Schwenningen (badisch jedoch nur der westliche Stadtteil Villingen), Lörrach, Singen (Hohentwiel) und Konstanz.

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Landschaften in Baden: geordnet von Norden nach Süden * Taubergrund * Bauland (Landschaft) * Odenwald * Kraichgau * Kurpfalz * Hanauerland * Ortenau * Kaiserstuhl * Breisgau * Rheinebene * Schwarzwald * Markgräflerland * Wiesental * Hotzenwald * Hochrhein * Klettgau * Baar * Hegau * Linzgau * Bodensee

Der Name stammt von den Markgrafen von Baden, einer im 12. Jahrhundert etablierten Seitenlinie der Herzöge von Zähringen. Hermann II. war der erste Zähringer, der sich, nach dem neuen Stammsitz, der Burg Hohenbaden hoch über den Thermalbädern der damaligen Stadt Baden (heute Baden-Baden), Markgraf von Baden nannte.

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Herrschaftsgebiete der badischen Markgrafschaften waren Baden-Durlach (seit 1938 Stadtteil von Karlsruhe), Baden-Baden, Baden-Hachberg bei Emmendingen sowie Sausenburg-Rötteln bei Lörrach. Letztere Herrschaft bestand aus Besitzungen zwischen Lörrach bis südlich von Freiburg und ist heute als Markgräflerland bekannt.

Von 1535 bis 1771 war die Herrschaft in die Linien Baden-Durlach (evangelisch) und Baden-Baden (katholisch) geteilt. Die Bevölkerung musste daher nach Gebietskäufen (beispielsweise der Gemarkung von Gersbach vom katholischen Vorderösterreich) die Konfession wechseln. Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, der so genannte „Türkenlouis“ (1677 bis 1707), machte Rastatt zu seiner Residenz und erhielt den kaiserlichen Auftrag, das Land vor Übergriffen aus Frankreich zu schützen.

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Dazu errichtete er vor allem an Passübergängen im Schwarzwald zwei Verteidigungslinien mit Wehranlagen. Besonders gut erhalten sind diese sogenannten Barockschanzen in Gersbach (Südschwarzwald). Karl III. Wilhelm von Baden-Durlach wählte das 1715 erbaute Karlsruhe als neue Residenz. 1771 erbte Karl Friedrich von Baden-Durlach die Besitzungen der erloschenen Linie Baden-Baden, wodurch die beiden Markgrafschaften wieder vereinigt wurden.

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Das moderne Land Baden entstand am Beginn des 19. Jahrhunderts unter der Protektion Napoleons und durch die geschickte Diplomatie des badischen Gesandten Sigismund Freiherr von Reitzenstein, der als der eigentliche Schöpfer des modernen Baden gilt. In der Folge der napoleonischen Neuordnungen erreichte Baden in den Jahren 1803 bis 1810 erhebliche Gebietsgewinne - rechtsrheinische Territorien vieler kleiner Fürstentümer, geistliche Gebiete und Reichsstädte - von einem Vielfachen seiner bisherigen Größe:

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* Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 erhielt Baden nominell als Entschädigung für an Frankreich verlorene linksrheinische Gebiete
   o Teile der rechtsrheinischen Kurpfalz (mit Mannheim und Heidelberg)
   o den rechtsrheinischen Besitz der Bistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer,
   o die Reichsstädte der Ortenau (Offenburg, Gengenbach, Biberach, Zell am Harmersbach) und des
      Linzgaus (Überlingen und Pfullendorf) sowie Wimpfen, das jedoch unmittelbar darauf an Hessen-
      Darmstadt abgetreten wurde,
   o die Gebiete vieler Abteien und Stifte, u. a. das Reichsstift Petershausen.
* Im Frieden von Pressburg 1805 fielen große Teile von Vorderösterreich an Baden, namentlich
   o der Breisgau (mit Freiburg im Breisgau),
   o die Stadt Konstanz.

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* In der Rheinbundakte 1806 kamen u.a. zu Baden
   o der größte Teil des fürstenbergischen Territoriums,
   o das kurz zuvor errichtete Fürstentum Leiningen,
   o der Teil der Grafschaft Wertheim links des Mains mit der Residenzstadt Wertheim,
   o die Landgrafschaft Klettgau.

* Im Vertrag von Paris zwischen Württemberg und Baden 1810 (Württemberg wurde von Bayern
   entschädigt, dieses wiederum durch ehemals preußische Gebiete) wurden u.a. an Baden
   abgetreten
   o württembergische Gebiete im mittleren Schwarzwald (Hornberg, Schiltach, Gutach)
   o das württembergische Oberamt Stockach (ehemals Landgrafschaft Nellenburg).

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Mit den Neuerwerbungen kam Baden, das bis dahin über keine eigene höhere Bildungsstätte verfügt hatte, auch in den Besitz der beiden Universitäten in Freiburg im Breisgau und Heidelberg. Mit der Ausweitung des Territoriums ging außerdem eine Rangerhöhung des Markgrafen einher. Im Reichsdeputationshauptschluss erhielt Karl Friedrich eine der vier freigewordenen Kurwürden.

Bis zum Rheinbund war Baden somit kurzzeitig Kurfürstentum. Im Pressburger Frieden erhielt Karl Friedrich innerhalb des Reiches die volle Souveränität im gleichen Umfang wie bis dahin nur Preußen und Österreich. Mit dem Beitritt zum Rheinbund schließlich wurde er zum Ausgleich für die damit hinfällige Kurwürde zum Großherzog erhoben.

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Durch dieses Bündnis mit Napoleon kämpften badische mit Soldaten der anderen Rheinbundstaaten in den Schlachten Napoleons mit. So wurde 1812 der Rückzug Napoleons aus Moskau über die Beresina von badischen Truppen gedeckt. Von den 7000 Badenern in der Grande Armée kehrten nur ein paar hundert zurück.

Auch in der Völkerschlacht bei Leipzig stand Baden noch an der Seite Napoleons. Trotz Napoleons Niederlage bei Leipzig erreichte Großherzog Karl auf dem Wiener Kongress die Bestätigung seiner Neuerwerbungen, womit der Bestand des Landes gesichert war. 1819 erhielt Baden in Abwicklung der Wiener Kongressakte im Frankfurter Territorialrezess außerdem noch die inmitten seines Territoriums liegende Grafschaft Geroldseck.

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Im 19. Jahrhundert konnten sich in Baden Demokratie und Parlamentarismus freier entwickeln als anderswo. 1818 erhielt das Großherzogtum eine für damalige Verhältnisse sehr fortschrittliche liberale Verfassung, die Baden zur konstitutionellen Monarchie machte. Sie sah mit der Badischen Ständeversammlung ein Zweikammernparlament vor, dessen zweite Kammer große politische Bedeutung erhielt. Diese wurde nicht ständisch gegliedert, sondern mit nach Bezirken gewählten Vertretern bestückt.

Die Debatten wurden trotz der Zensur im vollen Wortlaut veröffentlicht, was eine starke Teilnahme der Bürger an politischen Fragen ermöglichte. Dies führte zu wiederholten Konflikten mit den konservativen Kräften im Deutschen Bund unter Führung des österreichischen Staatskanzlers Klemens Metternich, aber auch mit den eher konservativen Großherzögen Karl und Ludwig. Der liberale Großherzog Leopold gab 1832 den Forderungen nach unbeschränkter Pressefreiheit nach, musste das Gesetz aber auf Druck Metternichs noch im gleichen Jahr wieder zurücknehmen.

1835 trat Baden dem Deutschen Zollverein bei und erlebte in der Folge einen wirtschaftlichen Aufschwung. Große Infrastrukturprojekte wurden mit der Rheinkorrektur nach den Plänen von Johann Gottfried Tulla 1815 und dem Eisenbahnbau seit 1840 begonnen.

Nach dem Tod des liberalen Innenministers Ludwig Georg von Winter 1838 gewann Außenminister Blittersdorf maßgeblichen Einfluss auf die badische Politik. Erst jetzt konnte sich die seit 1833 im Deutschen Bund nach dem Hambacher Fest und dem Frankfurter Wachensturm vorherrschende konservativ-reaktionäre Strömung auch im Großherzogtum voll auswirken.

Blittersdorf versuchte die Einflußmöglichkeiten der liberalen Zweiten Kammer zu beschneiden. Der Druck der Regierung erzeugte eine Politisierung der Bevölkerung und provozierte eine politische Lagerbildung, die aufgrund der größeren Freiheitsrechte ein höheres Unzufriedenheitspotential entstehen ließ, als in vielen Staaten mit reaktionärerem Regierungssystem.

1843 organisierte der Abgeordnete Friedrich Daniel Bassermann im Rahmen des Urlaubsstreits, bei dem die badische Regierung Beamten, die für die Opposition in die Zweite Kammer gewählt wurden, den Urlaub und damit die Wahrnehmung ihres Mandates verweigern wollte, die Ablehnung des Regierungsbudgets und erzwang mit dem ersten parlamentarischen Misstrauensantrag der deutschen Geschichte[2] den Rücktritt des konservativen Ministeriums unter Blittersdorf.

Als in den Wahlen von 1845/46 die Opposition eine klare Mehrheit erzielen konnte und die politische Stimmung durch den Streit um den Deutschkatholizismus noch verschärft wurde, berief Großherzog Leopold den Liberalen Johann Baptist Bekk zum Innenminister und Staatsminister.

Missernten und wirtschaftliche Schwierigkeiten in den Jahren 1846/47 verursachten zusätzlich soziale Spannungen, die die Unzufriedenheit über die fehlenden Mitbestimmungsrechte und die Zersplitterung Deutschlands noch steigerten.

Eine Volksversammlung in Offenburg, die am 12. September 1847 einen Forderungskatalog verabschiedete, war ein weiterer Auslöser für die Badische Revolution von 1848 und die Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes. Am 12. Februar 1848 forderte Bassermann in der Zweiten Kammer der Ständeversammlung eine vom Volk gewählte Vertretung beim Bundestag in Frankfurt am Main. Diese Forderung führte über die Heidelberger Versammlung und das Vorparlament schließlich zum ersten frei gewählten Parlament für Deutschland, der Frankfurter Nationalversammlung.

Ein erster republikanischer Umsturzversuch durch Friedrich Hecker, Gustav Struve und Georg Herwegh wurde noch von Bundestruppen und ein zweiter Aufstand um Gustav Struve durch badisches Militär niedergeschlagen. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung schloss sich im Mai 1849 im Rahmen der Reichsverfassungskampagne in Baden auch das Militär an.

Mit der Flucht des Großherzogs Leopold, der Bildung einer provisorischen Regierung und Neuwahlen wurde Baden faktisch Republik. Durch vor allem preußisches Militär wurden die Badische Republik und die verbündete Pfälzische Republik schließlich mit Gewalt niedergeworfen. Im Juli mussten sich die letzten badischen Truppen nach fast zweimonatiger Belagerung in der Festung Rastatt ergeben. In der Folge kam es zu Verhaftungen und 23 standrechtlichen Erschießungen. Auch die Auswanderung von ca. 80.000 Badenern (5 % der Bevölkerung), vor allem nach Amerika, kann neben der wirtschaftlichen Not der 1850er auf die Niederlage der Revolution zurückgeführt werden. Baden blieb bis 1851 durch die Preußische Armee besetzt.

Trotz Okkupation und der Berufung eines konservativen Ministeriums unter Friedrich Adolf Klüber fiel die Gegenreaktion im Bereich der Politik insgesamt vergleichsweise milde aus. Baden blieb ein Verfassungsstaat und die Bürokratie verblieb bis auf wenige Ausnahmen in den Händen der alten Beamtenschaft.

Die Streitigkeiten des Großherzogtums mit der katholischen Kirche im seit 1853 mit Unterbrechungen andauernden badischen Kulturkampf führten 1860 zur Bildung einer liberalen Regierung unter maßgeblicher Beteiligung von Abgeordneten der Zweiten Kammer unter der Führung von Anton von Stabel. Maßgeblich geprägt von Franz von Roggenbach leitete die Regierung einen liberalen Kurswechsel ein und näherte ihre Arbeitsweise der eines demokratischen Parlaments an, indem sie Politik gemeinsam mit der Mehrheit der Zweiten Kammer der Ständeversammlung gestaltete. Mit der Errichtung von Verwaltungsgerichten durch Gesetz vom 5. Oktober 1863 war Baden das erste der deutschen Länder, welches die Verwaltungsgerichtsbarkeit einführte.

1871 trat Baden dem Deutschen Reich bei, an dessen Gründung Großherzog Friedrich I. maßgeblich beteiligt war: Nach Wilhelms Ausrufung zum Deutschen Kaiser gab der Großherzog im Spiegelsaal zu Versailles das erste Hurra auf den Kaiser aus. Im Deutschen Kaiserreich war Baden eine Hochburg der Liberalen und der Zentrumspartei. Nach der Niederlage des Kaiserreichs im Ersten Weltkrieg musste der letzte Großherzog Friedrich II. 1918 abdanken. Baden wurde Republik.

Der Freistaat Baden, dessen Verfassung am 13. April 1919 vom Volk angenommen wurde, wurde bis 1933 meistens von der Zentrumspartei regiert. Baden blieb in seinen Grenzen, trotz württembergischer Versuche während der Zeit des Nationalsozialismus, die Vereinigung herbeizuführen, bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs unverändert. Das Land wurde durch die nationalsozialistische Reichsregierung jedoch 1933 gleichgeschaltet und einem Reichsstatthalter unterstellt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Baden durch eine Besatzungsgrenze geteilt.
* Nordbaden (mit dem Landkreis Karlsruhe als südlichstem Gebiet) bildete mit Nordwürttemberg das Land Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) in der US-amerikanischen Zone.
* Südbaden (mit dem Landkreis Rastatt als nördlichstem Gebiet) bildete das Land Baden mit der Hauptstadt Freiburg im Breisgau und war Teil der französischen Besatzungszone. Ministerpräsident dieses Landes war Leo Wohleb.

1952 schlossen sich die Länder Württemberg-Baden und Baden mit dem Land Württemberg-Hohenzollern zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg zusammen.

Die Situation der durch die Besatzungszonen vorgegebenen Ländergrenzen wurde von einigen als unbefriedigend empfunden. Infolgedessen kamen erneut Überlegungen zur Gründung eines „Südweststaats“ aus den alten Ländern Baden, Württemberg und der Hohenzollernschen Lande auf. In Mittel- und Südbaden gab es hingegen viele, die im Falle eines Zusammenschluss eine Dominanz des neuen Bundeslandes durch Württemberg befürchteten. Diese sogenannten Altbadener favorisierten daher eine Wiederherstellung der früheren Länder in den Grenzen vor dem Krieg. „Vom See bis an des Maines Strand die Stimme dir mein Badnerland“, war auf den Wahlplakaten von 1951 zu lesen. Die Regierung von (Süd)Baden unter Leo Wohleb kämpfte damit für eine Wiederherstellung des alten Landes Baden.

Entscheidend war der Abstimmungsmodus. Durch eine Probeabstimmung wusste man, dass in Nordbaden nur eine dünne Mehrheit für den Südweststaat zu erwarten war, sich durch die starke Ablehnung in Südbaden jedoch eine gesamtbadische Ablehnung ergeben würde. Deshalb plädierten die Befürworter des Südweststaats für eine Auszählung nach Stimmbezirken, die Gegner forderten vergeblich eine Auszählung nach den alten Ländern. Das 1951 neu gegründete Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in der ehemaligen badischen Residenzstadt Karlsruhe hat, konnte sich bei Stimmengleichheit nicht auf eine Haltung gegen die Modalitäten der Volksabstimmung (Mehrheit in drei von vier Abstimmungsbezirken) festlegen.

Bei der Volksabstimmung unterlagen die Befürworter eines selbstständigen Baden. Zwar votierten 53 % aller Stimmberechtigten im Vorkriegsbaden für die Wiederherstellung des Landes Baden; entscheidend war jedoch das Abstimmungsverhalten des bevölkerungsreichen Nordbadens, wo 57 % für den Südweststaat votierten. Insbesondere die alte Kurpfalz mit Mannheim und Heidelberg war gegen Baden. Dabei glaubten wohl auch viele, dass es nicht opportun sei, die von den Amerikanern betriebene Vereinigung von Nordbaden und Nordwürttemberg wieder zu revidieren. Für die Vereinigung stimmte auch die Bevölkerung im Landesbezirk (Nord-)Württemberg und in Württemberg-Hohenzollern. Durch die Mehrheiten in drei von vier Teilgebieten wurde die Vereinigung zum „Südweststaat“ beschlossen, die 1952 erfolgte.

Aufgrund einer Klage des Heimatbundes Baden entschied das Bundesverfassungsgericht 1956, dass die badische Bevölkerung nochmals abstimmen dürfe, denn ihr Wille bei der Abstimmung 1951 sei durch die Trennung des Landes Baden nach 1945 „überspielt“ worden. Erst 1970 kam es aufgrund dieser Klage nochmals zu einer Volksabstimmung, an der sich diesmal die Württemberger nicht beteiligen durften. Da die Abstimmung vor allem von Kurt-Georg Kiesinger immer wieder verschleppt wurde, bedurfte es 1969 einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Abstimmung bis spätestens 30. Juni 1970 anordnete. Den Zeitläufen entsprechend waren nur noch wenige für die Wiederherstellung eines historischen Landes zu begeistern; die überwältigende Mehrheit (82%) der Bevölkerung von Baden stimmte für den Verbleib in Baden-Württemberg.

Die 1952 gebildeten Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden griffen die Grenzen des alten Landes Baden wieder auf: Im Norden an Hessen und Bayern grenzend, im Süden am Bodensee nur 30 km entfernt von Bayern und in der Mitte teilweise nur 30 km, an der engsten Stelle gar nur 17,2 km schmal, fasste die Ostgrenze des Landes das Territorium von Württemberg sichelartig ein. Mit der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 vollzogen wurde, wurden die historischen Grenzen der Regierungsbezirke aufgehoben und die Namen der Landesteile verschwanden. Die Gebiete aller vier Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen wurden hauptsächlich nach geografischer Zweckmäßigkeit neu abgegrenzt. Dabei verschwanden die alten Grenzen auf der Verwaltungsebene endgültig: der ehedem württembergische Teil des Schwarzwalds gehört seitdem zu den Regierungsbezirken in Karlsruhe beziehungsweise Freiburg, und ehemals badische Kreise gehören jetzt zu den Regierungsbezirken Stuttgart bzw. Tübingen.

Die alten Grenzen des Landes Baden spiegeln sich heute noch darin wider, dass es einen eigenständigen Badischen Sportbund und eine eigenständige Evangelische Landeskirche in Baden gibt. Auch die Einteilung der katholischen Bistümer (Erzbistum Freiburg bzw. Bistum Rottenburg-Stuttgart) entspricht den alten Grenzen. Auch andere Verbände sind noch nach den alten Grenzen getrennt. In der Organisation der Justiz haben sich die alten Grenzen ebenfalls erhalten. Manche Medien orientieren sich noch immer an den alten Grenzen von Baden und Württemberg: Zum Beispiel veranstaltet der SWR Hörfunk-Regionalprogramme wie „Baden Radio“ oder „Radio Südbaden“ im Programm SWR4 Baden-Württemberg und die Tageszeitung Südkurier erscheint im Landkreis Tuttlingen nur für die badischen Städte und Gemeinden.

Ungebrochen ist das besonders im Süden und im Raum Karlsruhe vorherrschende Bewusstsein, mit dem sich die Menschen als Badener oder Badner bezeichnen – oft schon allein, um sich von der Landesregierung im württembergischen Stuttgart abzugrenzen. Dazu eignet sich zum Beispiel das Badnerlied hervorragend, das in Baden einen viel höheren Stellenwert und Bekanntheitsgrad besitzt als die anderen Landeshymnen. So ertönt das Badnerlied seit den 1990er Jahren in den Stadien des SC Freiburg und des Karlsruher SC zu Beginn der Spiele. Bis heute sieht man gerade in Südbaden viele badische Flaggen, und auch der badische Wein trägt die Identität des Landes fort. Ein Kern des badischen Regionalstolzes ist auch die demokratische und revolutionäre Tradition der Freiheitsbewegung von 1848. So ist beispielsweise der radikale Republikaner Friedrich Hecker bis heute eine Art badischer Nationalheld.

Die mit einer Identitätsbildung einhergehende Abgrenzung erfolgt bevorzugt gegenüber Schwaben. Von diesen werden die Bewohner der Region manchmal - oft auch bewusst - als Badenser bezeichnet. Diese Bezeichnung wird, obwohl sie gemäß Duden eine Bezeichnung der badischen Bevölkerung ist, heutzutage als abwertend empfunden.

Es gibt mehrere Vereine, die badische Interessen vertreten, z.B.

* Landesverein Badische Heimat - Heimatkunde, Kultur, Natur- und Denkmalschutz
* Landesvereinigung Baden in Europa - Politische Interessenvertretung des badischen Landesteils
* Bund Freiheit statt Baden-Württemberg - Badische Vereinigung, die sich für die Abschaffung der Schilder „Baden verboten“ einsetzt und jedes Jahr einen oder eine Badener/in des Jahres durch ihre Mitglieder wählt.

Auch außerhalb Badens gibt es Badener, die an ihrer Identität festhalten. Sie sind teilweise in den 14 Badener-Vereinen organisiert, die es meist in Großstädten der Bundesrepublik gibt. Die Badener-Vereine sind in der Arbeitsgemeinschaft der Badenervereine mit Sitz in Karlsruhe zusammengeschlossen.


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Dem Artikel Großherzogtum Baden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
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