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Ispringen ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg, etwa 2 km von der kreisfreien Stadt Pforzheim entfernt.

Ispringen wurde im Jahre 1272 erstmals als Urspringen urkundlich erwähnt. Der frühere Name weist darauf hin, daß die Siedlung wahrscheinlich im Quellgebiet des Kämpfelbaches erfolgte.

Die Herrschaft über das Dorf lag seit 1365 beim Dominikanerinnenkloster von Pforzheim. Nachdem dieses mit der Reformation aufgelöst wurde, gehörte das Dorf den Markgrafen von Baden. 1952 kam es zum neu gegründeten Land Baden-Württemberg.

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Um 1370 übernahm die Pfarrkirche in Ispringen die Nachfolge der Kirche im untergegangenen ehemaligen Ort Neidlingen. Die Reformation wurde Mitte des 16. Jahrhunderts durch die Markgrafen von Baden eingeführt.

Im 19. Jahrhundert machte der örtliche Pfarrer Georg Friedrich Haag den Ort zum Mittelpunkt einer Erweckungsbewegung, die gegen den Willen der Evangelischen Landeskirche in Baden am reinen lutherischen Glauben festhalten wollte. Die Siloah-Gemeinde spaltete sich daraufhin 1855 von der Landeskirche ab und beteiligte sich an der Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden.

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Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts . Sie hat ihren Sitz in Karlsruhe. Die Kirche hat ca. 1,32 Millionen Gemeindeglieder (Stand Dez. 2002) in ca. 630 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Baden ist die Stadtkirche Karlsruhe.

Weitere bedeutende Kirchen sind die Heiliggeistkirche Heidelberg und die Schlosskirche St. Michael Pforzheim. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bad Herrenalb. Außerdem ist die Landeskirche der Träger der Evangelischen Fachhochschule in Freiburg (EFH Freiburg).

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Die Landeskirche ist nicht zu verwechseln mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden, welche eine lutherische Freikirche mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist. Das Gebiet der "Evangelischen Landeskirche in Baden" umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Baden, das bis 1945 bestand und seit 1952 zusammen mit dem ehemaligen Land Württemberg sowie dem ehemals preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen das Land Baden-Württemberg bildet.

In den Folgejahren gab es mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Württemberg geringfügige Grenzveränderungen. Seit der Kreisreform zum 1. Januar 1973 umfasst das Kirchengebiet nur noch annähernd die beiden Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg. Im Jahre 1556 führte der Markgraf von Baden-Durlach in seiner Markgrafschaft die Reformation im Sinne von Martin Luther ein.

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Der Markgraf, später der jeweilige Großherzog von Baden war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus episcopus", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Die benachbarte Markgrafschaft Baden-Baden führte zunächst ebenfalls die Reformation ein, hatte im Laufe der Geschichte mehrere Glaubenswechsel und blieb aber seit dem 16. Jahrhundert katholisch.

1771 wurden beide Linien unter Herrschaft von Baden-Durlach (wieder) vereinigt und künftig unter der Bezeichnung Markgrafschaft Baden geführt. Mit der Markgrafschaft Baden wuchs auch das Gebiet der Badischen Landeskirche entsprechend an. 1803 wurde Baden Herzogtum und 1806 Großherzogtum und erreichte kurze Zeit später seine größte Ausdehnung, die bis 1945 Bestand hatte.

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Zum neuen Staatsgebiet kamen viele lutherische Gemeinden vom benachbarten Württemberg, aber auch reformierte Gemeinden - rechtsrheinische Gebiete der Kurpfalz - sowie katholische Gemeinden - vor allem aus Südbaden (Raum Freiburg). Der Großherzog war damit ab 1806 Oberhaupt von zwei protestantischen Kirchen, einer lutherischen Kirche (die alte Markgrafschaft Baden umfassend) und einer reformierten Kirche (vor allem die hinzugewonnenen Gebiete der Kurpfalz umfassend).

Von Seiten der Gemeinden wurde daher spätestens ab 1817 angeregt, beide Kirchen zu vereinigen. Diesem Wunsch wurde Rechnung getragen und 1821 erfolgte die Vereinigung beider Landeskirchen zur Vereinigten Evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden.

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Sie war damit nach der Evangelische Kirche der Union von 1817 eine der ersten unierten Landeskirchen Deutschlands (Unierte Kirche) und wohl die erste Kirche, in der eine Bekenntnisunion durchgeführt wurde. In Preußen wurden beide Kirchen nur verwaltungsmäßig vereinigt, die einzelnen Gemeinden blieben jedoch ihrer bisherigen Tradition (lutherisch oder reformiert) treu.

Die Vereinigte Landeskirche in Baden erhielt einen Prälaten als "geistlichen" Leiter der Landeskirche und einen "weltlichen" Leiter den "Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats". Am 5. September 1861 erfolgte eine Verfassungsänderung. Danach erhielt der Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats den Titel "Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats".

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Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Großherzog von Baden abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die Landeskirche verabschiedete daher am 24. Dezember 1919 eine neue Verfassung (in Kraft seit 4. April 1920), wonach der Prälat und der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats künftig die Kirche leiteten.

Durch ein neues Gesetz vom 1. Juni 1933 wurde das Amt des Präsidenten und des Prälaten abgeschafft. Beide Funktionen übernahm künftig der Landesbischof.

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1945 wurde wieder ein Prälatenamt eingeführt. Dies ist aber nicht zu verwechseln mit dem Amt des Prälaten bis 1933, da die Prälaten seit 1945 lediglich beratende, keine leitende Funktion mehr haben.

An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Baden steht der Landesbischof (bis 1933 "Prälat", dem seinerzeit noch ein "Präsident des Oberkirchenrats" zur Seite stand), der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit ist grundsätzlich auf Lebenszeit. In der Regel geht der Landesbischof aber nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss.

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Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Synodalen der 29 Bezirkssynoden gewählt, also nicht direkt von den Gemeindegliedern, wie in Württemberg. Sie tagt 2 mal im Jahr in Bad Herrenalb.

Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode. Gegenwärtig ist es die Rechtsanwältin Margit Fleckenstein (seit 1996).

Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Karlsruhe.

Er ist zum einen Vorsitzender des Oberkirchenrats, also dem ständigen Leitungsgremium der Kirche ("Regierung" der Kirche), der wöchentlich tagt. Ihm gehören die Leiter der jeweiligen Abteilungen der Kirchenverwaltung (die verwirrenderweise den Titel "Oberkirchenrat" führen) und die beiden Prälaten an. Letztere jedoch nur beratend.

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Ferner ist der Landesbischof Vorsitzender des Landeskirchenrats, eine Art Ausschuss der Landessynode, welchem das Kollegium des Oberkirchenrats, die Synodalpräsidentin, die beiden Prälaten und weitere 12 gewählte Mitglieder der Synode angehören.

Dieses Gremium tagt ein Mal im Monat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kollegiums "Oberkirchenrat" verwalten die Landeskirche im "Oberkirchenrat", also der Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Damit hat der Begriff "Oberkirchenrat" seine dritte Bedeutung.

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In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Pfarrgemeinden. Sind sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts rechtsfähig, heißen sie Kirchengemeinden. Andernfalls bilden mehrere rechtlich unselbständige Pfarrgemeinden zusammen eine gemeinsame Kirchengemeinde.

Die Pfarrgemeinde wird geleitet von einem gewählten Ältestenkreis. Ist die Pfarrgemeinde gleichzeitig Kirchengemeinde, heißt der Ältestenkreis auch Kirchengemeinderat, bilden dagegen mehrere Pfarrgemeinden die Kirchengemeinde, existieren mehrere Ältestenkreise, deren Vertreter den gemeinsamen Kirchengemeinderat bilden.

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Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Deshalb heißt der Kirchenbezirk auch Dekanat.

Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Ältestenkreisen bestellt werden. Daneben existiert ein Bezirkskirchenrat, der aus Dekan, Schuldekan und entsandten Synodalen besteht. Der Bezirkskirchenrat erledigt die tägliche Verwaltungsarbeit und entscheidet über Rechtsbehelfe gegen Beschlüsse der Ältestenkreise.

Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen den Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat steht (daher auch Prälatur genannt). Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium und ist nicht rechtsfähig. Die Landeskirche besteht aus zwei solcher Kirchenkreise (Nord- und Südbaden).

Die Kirchenkreise sind Nordbaden mit Sitz in Mannheim und Südbaden mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Zwischen 1969 und 2003 gab es einen weiteren Kirchenkreis Mittelbaden mit Sitz in Ettlingen. Dieser wurde im Zeichen von Sparmaßnahmen aufgelöst. Die Prälaten unterstützen die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof in der geistlichen Leitung der Gemeinden und der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Sie können in den Gemeinden ihres Kirchenkreises Gottesdienste und andere Versammlungen halten. Ihre Tätigkeit ist nicht so weit ausgedehnt wie in Württemberg. Dort werden sie auch als Regionalbischöfe bezeichnet, was in Baden nicht zutreffen würde.

Das heutige Amt des Prälaten wurde erst nach 1945 eingeführt. Die früheren Prälaten hatten leitende Funktionen der gesamten Landeskirche, was heute dem Landesbischof obliegt. Die 29 Kirchenbezirke sind in ca. 630 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer.

Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.

In Einzelfällen - insbesondere in Städten - wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder an der Kirche bzw. kirchlichen Strukturen schwindet, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.


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Das Bild basiert auf dem Bild: "Kämpfelbachquelle an der L570" aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons und ist lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz Attribution ShareAlike 2.5.. Der Urheber des Bildes ist Mikli.